Veröffentlichungen

Rechtsanwalt Elmar Lersch

Gesetz über die Hilfe für durch Anti-D-Imunprophylaxe mit dem Hepatitis C-Virus infizierte Personen

NJW 2000, Seite 3404 ff

Erst ein Jahrzehnt nach der Wiedervereinigung hat der Gesetzgeber mit dem AntiDHG einen Sachverhalt geregelt, dessen Ausgangspunkt in der gesetzlich vorgeschriebenen Anti-D-Immunprophylaxe in der ehemaligen DDR lag; einige tausend Frauen wurden bei dieser Behandlung Ende der siebziger Jahre mit Hepatitis C infiziert.

Damit knüpfte der Gesetzgeber, wie Verfasser darlegt, an die Entschädigung der Contergan-Fälle und der HIV-Erkrankungen an, nachdem sowohl in der DDR als auch im wiedervereinigten Deutschland die Betroffenen nur unzureichend entschädigt worden waren.

Der Beitrag geht auf die Entstehungsgeschichte sowie auf Sinn und Zweck des neuen Gesetzes ein. Verfasser stellt den materiellrechtlichen Inhalt wie auch den verfahrensrechtlichen Teil des AntiDHG vor, das die Opfer der Immunprophylaxe zwar besserstelle, aber ihrem berechtigten Entschädigungsanliegen letztlich nicht gerecht werde, zumal nach AntiDHG § 6 Abs 1 S 2 in bestimmtem Rahmen eine Anrechnung der Leistungen erfolge.

Rechtsanwalt Elmar Lersch
Festschrift 25 Jahre Arbeitsgemeinschaft
Rechtsanwälte im Medizinrecht
zum Thema:
Auskunft und Haftung im Arzneimittelrecht Springer Verlag 2011
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